Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
In Ratingen leben nach dem Statistischen Jahrbuch der Stadt Ratingen für das Jahr 2023 mehr als 33.800 Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund. Mehr als 50 Prozent dieser Menschen hat die deutsche Staatsbürgerschaft, rund 15.033 Personen sind vom Pass her Ausländerin bzw. Ausländer. Bei einer Gesamtbevölkerung von knapp 92.800 Personen bedeuten diese Zahlen, dass bereits fast jede 3. Einwohnerin bzw. jeder 3. Einwohner der Stadt Ratingen aus dem Ausland zugewandert ist oder von mindestens einem zugewanderten Elternteil abstammt. Allein aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wird sich der Anteil der Menschen mit ursprünglich ausländischer Herkunft im Verhältnis zur alteingesessenen deutschen Bevölkerung weiter erhöhen.
Der Integrationsrat ist das gesetzlich legitimierte kommunalpolitische Gremium zur Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund. Er befasst sich mit den Themen und Aufgaben der Integration. Darüber hinaus kann der Integrationsrat sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 27 GO NRW).
Seit 1981 setzt sich der frühere Ausländerbeirat und jetzige Integrationsrat für die Förderung der Integration in Ratingen ein und gestaltet die kulturelle und politische Entwicklungen in unserer Kommune mit.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass Integration der zugewanderten Menschen nicht von alleine funktioniert. Der rechtliche Rahmen für Zuwanderung wird durch Bundesgesetze geregelt. Die Umsetzung dieser Vorgaben und die konkreten Integrationsbemühungen müssen jedoch in den Kommunen erfolgen. Integration ist jedoch keine Einbahnstraße sondern setzt den Willen und Anstrengungen dazu auf beiden Seiten voraus, sowohl auf der Seite der Zugewanderten als auch auf der Seite der Mehrheitsgesellschaft.
Integration muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe organisiert werden, an dem alle Politikfelder und Akteure beteiligt sind!
In Vergleich zu anderen Städten gleicher Größenordnung steht Ratingen mit der Abteilung Integration in der Verwaltung sicherlich nicht schlecht dar. In den vergangenen Jahren erfuhr die Integrationsarbeit auch stets die gezielte Unterstützung unserer Kommunalpolitik. Für eine tragfähige und zukunftsorientierte Integrationspolitik gilt es diesen Weg zur gleichberechtigten sozialen, gesellschaftlichen und politischen Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund weiter zu verfolgen und auszubauen. Rassismus und Diskriminierungen behindern diesen Weg. Daher setzt sich der Integrationsrat auch für eine aktive Antidiskriminierungsarbeit in Ratingen ein.
2. Sitzung 23.10.2014
Tagesordnung:
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
2. Projekt Integration und Prävention Ratingen West
3. Migrationsberatung für Erwachsene; Sachbericht der NeanderDiakonie für das Jahr 2013
2. Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers
2.a. Vereidigung der gewählten Mitglieder
2.b. Festlegung der Wahlzeit der/des Vorsitzenden auf zweieinhalb Jahre
3. Wahl der/des Vorsitzenden und der/des Stellvertreterin/Stellvertreters
4. Vereidigung der gewählten Mitglieder
Unter Leitung der Vorsitzenden
5. Wahl von 2 Mitgliedern des Integrationsrates der Stadt Ratingen zur Teilnahme an den Sitzungen des Hauptausschusses der LAGA (Landesarbeits-gemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen)
6. Haushaltsplan 2010, Budgetentwurf der Abteilung 50.3 - Integrationsbeauftragte
Ratingen. Im Zuge der Kommunalwahl am 14. September 2025 waren auch 22.367 Wahlberechtigte aufgerufen, die Mitglieder des Integrationsrates zu wählen.
Die Stadt Ratingen ist nach § 27 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden. Der Integrationsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Zwölf Mitglieder werden in geheimer Wahl direkt von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern Ratingens gewählt und sechs Mitglieder werden vom Rat der Stadt Ratingen entsandt.
Integrationsratswahl 2025: Alle Infos auf einen Blick
Am Sonntag, dem 14. September 2025 sind die wahlberechtigten Ratinger Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen. Alles relevanten Informationen zum Ablauf der Wahl, wer wahlberechtigt ist und zu Fristen, gibt es hier:
Online-Wahllokalsuche / Wahlscheinantrag
Das Bürgerbüro ist ab dem 11. August in den folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
Montag und Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
Letzte Möglichkeit der Beantragung von Briefwahl am Freitag, 12.09.2025, von 08.00 - 15.00 Uhr
Am Samstag, 13.09.2025, ist das Bürgerbüro geschlossen
Am Sonntag, dem 14. September 2025 sind die wahlberechtigten Ratinger Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen.