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Ausschuss lässt Wahlvorschläge zu

Der Wahlausschuss der Stadt Ratingen hat getagt und gemäß § 3 Abs. 2 der Wahlverfahrensordnung für den Integrationsrat über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat am 14. September 2025 entschieden. Dies geht aus der entsprechenden Ausschussvorlage hervor. Diese kann im  Ratsinformationssystem der Stadt Ratingen abgerufen und gelesen werden. 

Alle Wahlvorschläge sind fristgerecht beim Wahlleiter eingegangen. Die Vorprüfung aller Listenwahlvorschläge und Einzelbewerberinnen hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Vorschriften nach der Wahlverfahrensordnung für den Integrationsrat der Stadt Ratingen wurden eingehalten. Eine konkrete Auflistung der Listen und Einzelbewerber gibt es hier